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OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zum Erlass der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26.03.2002 (GefAbwVO) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt; ...
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- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 ( BVerwG 6 CN 8.01 ) bezogen auf die Gefahrtier-Verordnung des Landes Niedersachsen (GefTVO) folgendes festgestellt:. - BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Aus diesem Grund ist die Anwendung des § 94 Abs. 1 Nr. 4 SOG LSA als Grundlage sicherheitsbehördlicher Verordnungen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, insbesondere im Hinblick auf Art. 20 Abs. 1 und 3 , Art. 28 Abs. 1 GG ; Art. 2 Abs. 1 und 4 , Art. 79 Abs. 1 Verf LSA , unbedenklich, weil sie in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt ist ( BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 [144]). - BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde.
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Richtig ist, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt: die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf umso kleiner sein, je schwerer der etwa eintretende Schaden wiegt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 -BVerwGE 88, 348, 351). - BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Da aus der nur potenziellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen könne, sei es sachgerecht, "bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzu-knüpfen" (…a.a.O. S. 275; vgl. auch den erläuternden Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 12 f.). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91
Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Am 14.05.2002 hat die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des VGH BW vom 18.08.1992 (Az: 1 S 2550/91), 26.04.1999 ( Az: 1 S 2214/98 ) und 16.10.2001 (Az: 1 S 1751/00) gegen diese Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung Normenkontrollklage erhoben (Az: 2 K 204/02). - VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Am 14.05.2002 hat die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des VGH BW vom 18.08.1992 (Az: 1 S 2550/91), 26.04.1999 ( Az: 1 S 2214/98 ) und 16.10.2001 (Az: 1 S 1751/00) gegen diese Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung Normenkontrollklage erhoben (Az: 2 K 204/02).